A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Vaterschaft

Die Vaterschaft erkannt der Mann  an, indem er rechtsverbindlich versichert, dass er der biologische Kindsvater ist.  Ein Vaterschaftstest kann etwaige Zweifel ausräumen, darf aber nur mit Zustimmung der Kindsmutter oder auf richterliche Anordnung durchgeführt werden. Ist ein Paar nicht verheiratet und bekommt ein gemeinsames Kind, so kann man die Vaterschaft vor der Geburt bereits anmelden. In der  Geburtsturkunde des Kindes stehen die Namen beider Elternteile. Die Vaterschaft kann auch zu jedem späteren Zeitpunkt  eingetragen werden.