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Ummelden

Zieht das Brautpaar erst nach der Eheschließung zusammen, darf nicht vergessen werden, sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Hierbei ist eine Frist von einigen Monaten eingeräumt. Vergisst man es trotzdem, kann es eine kostenpflichtige Verwarnung geben. Ummelden muss man sich auch bei Verbänden, Versicherungen, der Post und bei Telefonanbietern.