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Steuern

Durchs Heiraten kann man auch Steuern sparen, zum Beispiel durch Ehegattensplitting. Die Hochzeitsfeier selbst kann nicht bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Andererseits gilt sie als private Feier und deshalb wird keine Vergnügunssteuer fällig. Sektsteuer wird in Deutschlands jedoch nach wie vor erhoben – es weiß nur fast keiner.