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Homo-Ehe

Die Homo-Ehe ist die umganssprachliche, aber auch eine wenig diskriminierende Bezeichnung für die gleichgeschlechtliche Ehe. In Deutschland ist die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, wie es offiziell heißt, seit 2001 möglich und wird auf den Standesämtern ebenso zelebriert wie die klassische Hochzeit.

Seit dem wurde das Lebenspartnerschafts-Gesetz am 30. Juni 2017 durch den Deutschen Bundestag zu den Akten gelegt und die „Ehe für alle“ ist zum 01. Oktober 2017 in Kraft getreten.

In unserem Hochzeitsratgeber finden Sie ausführliche Informationen zur Ehe für alle – gleichgeschlechtliche Ehe.