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Erbrecht

Nach dem Tod des Partners ist bei gültiger Ehe automatisch der verbliebene Partner Erbe. Hat das Paar keine Kinder und gibt es auch keine Nachkommen aus einer früheren Beziehung des Verstorbenen ist der hinterbliebene Partner Alleinerbe. Sind Kinder vorhanden, bekommt der Ehepartner  die Hälfte des Vermögens, die andere Hälfe ist der so genannte Pflichtteil für die Kinder.  Im Falle der Gütertrennung bleibt es bei der Hälfte der Hinterlassenschaft. Den Rest bekommen, wenn keine Kinder vorhanden sind, Erben zweiter Ordnung, also die Eltern und Geschwister des Verstorbenen.