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Aufgebot

Aufgebot – die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt!

Das Aufgebot war bis 1998 in der Bundesrepublik Deutschland die zwingend vorgeschriebene Form der Anmeldung zu Eheschließung und diente öffentlichen Bekanntmachung des Hochzeitsvorhabens. In der DDR wurde das Aufgebot bereits in den 70er Jahren abgeschafft.

Das Aufgebot war auch die öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten. Hatte jemand Einwände gegen diese Hochzeit, so konnte er diese in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der tatsächlichen Eheschließung, geltend machen. Es sollte vor allem vermieden werden, dass vereinbarte Arrangements zwischen Familien unterlaufen werden konnten, diente aber auch zur Auffindung von Heiratsschwindlern oder Bigamisten. Heute ersetzt die Anmeldung zur Trauung das Aufgebot.

Seit 1998 ist es die Aufgabe des Standesbeamten die Rechtmäßigkeit der Eheschließung zu überprüfen. In bestimmten Fällen werden dafür dann noch einmal gesonderte Unterlagen benötigt, zum Beispiel wenn einer der beiden Partner nicht im Besitz der Deutschenstaatsbürgerschaft ist oder schon einmal verheiratet war.

Die Anmeldung der Eheschließung ist auf das Standesamt festgelegt, dass in dem Bezirk liegt, in dem mindestens einer der Verlobten (siehe Verlobung) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. In welchem Standesamt die eigentliche Trauung dann stattfindet, dürfen sich die Brautleute mittlerweile frei aussuchen. Die Anmeldung im Standesamt können Sie maximal sechs Monate vor dem festgelegten Termin vornehmen.

Viele Standesämter bieten mittlerweile auch außerhaus Trauungen an, die sogenannten Ambiente-Trauungen. Die finden dann nicht im Standesamt selber statt, sondern an einem vom Standesamt bewilligten Ort. Welche Ambiente-Trauorte Ihr präferiertes Standesamt anbietet, finden Sie in der Regel auf der Internetseite des Standesamtes oder der Gemeinde. Auch werben die Lokationen, in denen eine Ambiente Trauung möglich ist häufig damit.

Wenn Sie alle benötigten Unterlagen beisammen haben, können Sie ohne Probleme heute Ihre Trauung anmelden und morgen heiraten. Die für die Anmeldung benötigten Unterlagen, sowie die voraussichtlichen Kosten, können Sie vorher, zum Beispiel telefonisch, in Ihrem Standesamt erfragen.

Trotz der eigentlichen Abschaffung, ist es auch heute noch gebräulich zu sagen, dass man sein Aufgebot beim Standesamt bestellt hat.

Symbolbild: Antje Lindert Rottke – Fotolia.com