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Abstammungsurkunde

Die Abstammungsurkunde ist eine Personenstandurkunde nach deutschem Recht zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Dieses Dokument wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hatte und enthält den vollständigen Namen des Kindes, das Geschlecht, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Namen und den Geburtsorten der leiblichen und – im Falle einer Adoption – der rechtlichen Eltern und eventuelle spätere Änderungen zum Beispiel des Namens.

Die Abstammungsurkunde wurde früher vor allem aus einem sehr unschönen Grund benötigt, nämlich um zu kontrollieren, ob ein Kind adoptierte wurde, da für adoptierte Kinder ein Eheverbot vorherrschte. Da dies ziemlich diskriminierend und nicht mehr zeitgemäß ist, wurde das System 2009 grundlegend reformiert und durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft und durch das Personenstandsregister in elektronischer Form ersetzt und modernisiert.

Sollten Sie Vorhaben zu heiraten, benötigen Sie für die Anmeldung der Standesamtlichen Trauung eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. Sollte Ihnen keine beglaubigte Abschrift vorliegen, sollten Sie bei der Planung Ihrer Hochzeit die eventuellen Wartezeiten mit einkalkulieren. Weiterhin sollten Sie auch genügend Puffer einplanen, wenn Sie nicht im Besitz einer deutschen Staatsbürgerschaft sind, da Sie dann noch zusätzliche Unterlagen vorlegen müssen.

Welche genau das sind, hängt von Ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit ab und dies können Sie auch in ihrem Standesamt erfragen. Das kann Ihnen eine genaue Auskunft über alle benötigten Unterlagen geben. Desweiteren gilt es zu beachten, dass die beglaubigte Kopie lediglich für 6 Monate gültig ist.

Eine beglaubigte Kopie der Abschrift aus dem Geburtsregister stellt Ihnen das Standesamt, des Ortes in dem Sie geboren worden, gerne aus. Bei einigen Standesämtern ist es sogar möglich, diese einfach per Email anzufordern. Am besten informieren Sie sich direkt bei dem Standesamte Ihres Geburtsortes über Ihre Möglichkeiten.

Die Abstammungsurkunde ist nicht zu verwechseln mit der Geburtsurkunde, selbst wenn die Eintragungen in den meisten Fällen identisch sind. Sie unterscheiden sich insofern, als dass sich in der Abstammungsurkunde Eintragungen finden, die in der Geburtsurkunde nicht sind.