Gleich und gleich 23.000 mal

Seit zehn Jahren können lesbische und schwule Paare in Deutschland heiraten, ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung.

Am 1. August 2001 gingen die ersten lesbischen und schwulen Paare in Deutschland aufs Standesamt, um eine „Lebenspartnerschaft eintragen“ zu lassen, eine „eheähnliche Gemeinschaft“, wie es das Gesetz formuliert.

Nichts desto trotz sprechen nicht nur die Paare von Hochzeit und Ehe, wenngleich vor zehn Jahren mehr die Pflichten als die Rechte einer solchen Beziehung festgeschrieben wurden.

Bis Ende 2010 heirateten 23.000 gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland, allein 9.056 in Berlin.

Bis 1994 war der berüchtigte Paragraph 175 des Strafegesetzbuches in Kraft, der Homosexualität unter Strafe stellte. Die DDR hatte ihn bereits 1968 getilgt. Im Jahr 2005 wurde das Gesetz über gleichgeschlechtliche Partnerschaften überarbeitet und Schwule und Lesben im Unterhalts-, Erb- und Güterrecht nicht weiter benachteiligt.

„Scheidungen“ gibt es auch bei Lesben und Schwulen: Von den über 9000 Lebenspartnerschaften in Berlin wurden 681 wieder aufgehoben.

Hier finden Sie Ihren regionalen Weddingplaner zur Planung der homosexuellen Hochzeit in Deutschland und dem angrenzenden Ausland.

Bild: © kebox – Fotolia.com

Suche in unseren Nachrichten

YouTube
Datenschutz     © 2003-bis dato Ihr Hochzeitsservice ®
Die Hochzeitsflüsterin - kleine Geschichten zum Thema Liebe - Antrag - Hochzeit!
counter