Lebenspartnerschaft? Tipps zum Standesamt und Behörden!

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Lebenspartnerschaft

Als Lebenspartnerschaft wird eine eheähnliches Verhältnis zweier Menschen bezeichnet. Seit 2001 wird die auch die Lebenspartnerschaft sozial und gesellschaftlich anerkannt, sofern sie beim Standesamt einegtragen wird. Davon machen deutschlandweit viele gleichgeschlechtliche Paare Gebrauch (siehe auch Homo-Ehe). Der Eintragung der Lebenspartnerschaft folgt oftmals eine richtige Hochzeitsfeier.

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