Aufgebot beim Standesamt? Informationen zur Planung Ihrer Hochzeit!!
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Aufgebot
Das Aufgebot war bis 1998 in der Bundesrepublik die zwingend vorgeschriebene Form der Anmeldung zu Eheschließung. In der DDR wurde das Aufgebot bereits in den 70er Jahren abgeschafft. Das Aufgebot war die öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten. Es sollte vor allem vermieden werden, dass vereinbarte Arrangements zwischen Familien unterlaufen werden konnten, diente aber auch zur Auffindung von Heiratsschwindlern oder Bigamisten. Heute ersetzt die Anmeldung zur Trauung das Aufgebot.

